Rettungsgasse bilden – Regelungen in Deutschland ab 2017

Vor allem in der Reisezeit steigt das Verkehrsaufkommen stark an. Staus und auch vermehrt Unfälle auf den deutschen Autobahnen sind daher kaum zu vermeiden. Bildet sich ein Stau oder kann man nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren muss eine Rettungsgasse gebildet werden . Sein Anfang 2017 gibt es neue Regelungen zum Bilden der Rettungsgasse. Diese Regelung gilt nicht nur für Autobahnen, sondern auch für auf Straßen außerorts mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung.

Geregelt ist diese Vorschrift in der StVO:
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ (§ 11, Absatz 2, Straßenverkehrsordnung)

 

Rettungsgasse ist wichtig!

Damit im dichten Stau Rettungskräfte, Polizei und Feuerwehr schnell zum Einsatzort gelangen können ist die Bildung einer Rettungsgasse extrem wichtig. Auf diese Weise kann das Bilder einer Rettungsgasse Leben retten. Stellen sie sich vor, dass Sie auf der Autobahn einen Unfall hatten und dringend auf Hilfe warten. Nur mit Einer Rettungsgasse ist diese schnelle Hilfe gewährleistet. Daher wird von jedem Fahrzeugführer Einsatz und Aufmerksamkeit gefordert.

Rettungsgasse richtig bilden!

Es müssen zum Bilden der Rettungsgassen lediglich zwei Regeln beachtet werden:

  1. Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald die Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit oder im zähen Verkehr fahren, nicht nur bei Stillstand (wie bisher).
  2. Die Rettungsgasse ist immer zwischen der äußerst linken Fahrstreifen und dem rechts danebenliegenden Fahrstreifen zu bilden. Bei mehr als drei Fahrstreifen fahren Fahrzeuge auf dem ganz linken nach links und alle anderen nach rechts. Dabei kann auch ein vorhandener Standstreifen benutzt werden.

Beachten Sie: Zum leichten Bilden der Rettungsgasse ist immer genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten.

 

Wichtig!
Die Rettungsgasse nicht wieder Schließen nach dem ein Einsatzfahrzeug passiert hat. Es können noch mehrere folgen.

Strafen bei Missachtung!

Der Paragraph §11,Absatz2 der Straßenverkehrsordnung ist bereits seit 14.Dezember 2016 in Kraft. Die Beachtung ist für alle Pflicht. Wer sich nicht daran hält begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarngeld von 20 Euro belegt werden.
In Österreich sind dafür die Strafen deutlich höher. Beachtet man dort die Bildung einer Rettungsgasse nicht, oder benutzt die Rettungsgasse widerrechtlich, droht ein Bußgeld von 2180 Euro!

 

Ihnen allen eine gute und unfallfreie Fahrt!