Informationen rund um das Thema Erdgas:

Erdgas – wird immer beliebter

Immer mehr Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe nutzen Erdgas zum Heizen, Kochen, zur Warmwasserbereitung und anderweitig. Im Umgang mit Erdgas sind jedoch gewisse Regeln zu beachten. Auch im Pilstinger Bereich ist in vielen Haushalten Erdgas als Energieträger installiert. Haben Sie weitere Fragen, rufen Sie bitte das Gasversorgungsunternehmen an.

Erdgas – was ist das?

Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird deshalb ein Geruchsstoff beigemischt (Odorierung), der dem Erdgas einen auffälligen Warngeruch verleiht (Geruchsprobe auf Odorkarte bei GVU erhältlich). Dadurch werden schon geringste Undichtheiten an Gasinstallationen wahrgenommen – lange bevor die untere Explosionsgrenze erreicht wird.
Erdgas ist leichter als Luft (Dichteverhältnis Erdgas/Luft etwa 0,6) und besteht überwiegend aus Methan (CH4). Der Explosionsbereich liegt ca. zwischen 4 und 17 Volumenprozent im Gemisch mit Luft, die Zündtemperatur bei etwa 640°C.
Hinweis: Erdgas in Hochdruckleitungen und Industrieanlagen kann geruchlos sein, da es nicht oder noch nicht odoriert wurde. Odoriertes Erdgas, das durch Erdreich an die Oberfläche aufsteigt, kann den Geruch ganz oder teilweise wieder verlieren

Erdgas – wie wird es transportiert?

Erdgas gelangt in der Regel über ein Rohrleitungssystem zum Kunden.

  • Hochdruckleitungen bis etwa 80 bar
  • Mitteldruckleitungen zwischen 100 mbar und 1 bar
  • Niederdruckleitungen bis 100 mbar

Was ist zu tun wenn es nach Erdgas riecht?

Keine Panik!

Keine Flammen, keine Funken, keine Schalter betätigen, kein Telefon!

Fenster auf!

Gashahn zu!

Mitbewohner warnen, raus aus dem Haus!
(Klopfen, nicht klingeln!)

Bereitschaftsdienst anrufen – von außerhalb des Hauses

Weitere Verhaltensregeln bei Gasaustritt oder -brand!

Die erforderlichen Maßnahmen bei Gasaustritt richten sich danach, ob Gas im Freien oder in Gebäuden, brennend oder nicht brennend, austritt. Die Vorgehensweise ergibt sich aus der jeweiligen Situation.

Brand im gasversorgten Gebäude ohne Gasaustritt
GVU durch die Einsatzleitstelle alarmieren Gasversorgung unterbrechen Menschen retten / Brand bekämpfen

Gasaustritt im Gebäude – brennend
GVU durch die Einsatzleitstelle alarmieren Gasversorgung unterbrechen Gasflammen nicht löschen – Explosionsgefahr! Ausnahme: Zur Rettung von Menschen. Nur umliegendes Feuer löschen. Alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen Gasflammen werden am sichersten durch Unterbrechen der Gasversorgung „gelöscht“

Gasaustritt im Gebäude – nicht brennend
GVU durch die Einsatzleitstelle alarmieren Gaskonzentration messen Gasversorgung unterbrechen Bei Gasgeruch Gebäude räumen. Es darf zu Rettungsmaßnahmen nur unter Kontrolle der Gaskonzentration betreten werden Gefahrenbereich weiträumig absperren, ggf. auch den öffentlichen Verkehr Durchlüften (ggf. Scheiben von außen einschlagen) Gasansammlungen in Räumen, in Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten, Kanälen und abgehängten Decken beachten. Auch Nachbargrundstücke kontrollieren. Zündquellen vermeiden, insbesondere:

  • nicht exgeschützte Motoren nur außerhalb der Gefahrenzone betreiben
  • alle Flammen löschen
  • kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden
  • absolutes Rauchverbot
  • keine elektrischen Schalter betätigen keine Türklingel betätigen (evtl. Posten zur Bewachung der Haustür in sicherer Entfernung aufstellen)
  • keinen Stecker von Elektrogeräten ziehen Telefone und Handys im Gefahrenbereich nicht benutzen
  • Elektrogeräte nur in exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte)
  • Funkenerzeugung durch Werkzeuge vermeiden
  • elektrostatische Entladungen unterbinden
  • Wenn möglich Stromversorgung von außerhalb unterbrechen

Gasaustritt im Freien – brennend

  • GVU durch die Einsatzleitstelle alarmieren
  • Gefahrenbereich weiträumig absperren und sichern
  • Gefährdete Objekte schützen
  • Nicht löschen – Ausnahme: zur Rettung von Menschen. Alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen; Gasausbreitungswolke kontrollieren.

Gasaustritt im Freien – nicht brennend

  • GVU durch die Einsatzleitstelle alarmieren
  • Gefahrenbereich weiträumig absperren (auf wechselnde Windrichtungen achten)
  • Gebäude im Gefahrenbereich räumen
  • auf Gasansammlungen achten
  • Einströmen von Gas in Gebäude/Räume vermeiden (Fenster schließen, Markisen einrollen, Lüftungsöffnungen verschließen, Ventilatoren abstellen … )
  • Falls möglich, Gasaustritt unterbrechen oder eindämmen (Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen, abknicken)
  • Zündquellen vermeiden, insbesondere:
    • Motoren abstellen
    • alle Flammen löschen
    • kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden
    • absolutes Rauchverbot
    • keinen Stecker von Elektrogeräten ziehen
    • keinen elektrischen Stecker ziehen
    • Elektrogeräte nur in exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte)

 

    Quelle: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.