Es hat bei Ihnen gebrannt – Was ist nun zu tun?
In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt und das Feuer konnte gelöscht werden. Das Feuer ist aus, der Schaden meist beträchtlich. Jedoch es bleiben viele Fragen und Probleme. Wir möchten Ihnen helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.
Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen. Die Partikel können durch Einatmen, Verschlucken oder mit der Nahrungsaufnahme in den Körper gelangen. In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr in großer Menge frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.
War Ihre Wohnung vom Brand, Ruß oder starkem Rauch betroffen, sollten sie unbedingt die nachfolgenden Informationen beachten. Wenn Sie weitere Fragen – z.B. zur Sanierung nach einem Brand – haben, setzen Sie sich mit einem Sanierungsspezialisten zusammen. Dort können Sie sich auch Informationen für Ihr weiteres Vorgehen einholen. Erste Informationen erhalten Sie natürlich auch bei uns.
- Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn Sie erkaltet und gut durchlüftet sind. Ausgiebiges Lüften über einige Stunden ist erforderlich!
- Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei! Es kann auch Einsturzgefahr bestehen!
- Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche!
- Bleiben Sie mit ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder auf keinen Fall alleine! Insbesondere lassen Sie Kinder nicht allein in dem vom Brand betroffenen Objekt zurück.
- Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie umgehend einen Arzt auf! Es besteht die Gefahr einer Rauchgasvergiftung (Fachbegriff Rauchgasintoxikation), welche lebensgefährlich sein kann.
- Nahrungsmittel, die sich in der Wohnung zur Zeit des Brandes befunden haben, sollten Sie nicht mehr verwenden
- Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß und damit von Schadstoffen
- Bei Mietwohnungen Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und/oder den Hauseigentümer!
- Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung!
- Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung.
- Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab. Fragen Sie auch, ob die Versicherung Fotos benötigt, bevor die Aufräumarbeiten beginnen.
- Wenn Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher fühlen, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten Freunden oder Nachbarn suchen!
- Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an die Polizei oder die Gemeinde.
- Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit!
- Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Hierbei ist Ihnen die Polizei und auch der Feuerwehr behilflich.
War ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.
Abschließend bleibt noch eines zu sagen: Jeder Brand ist anders. Die oben aufgeführten Punkte sind keine Musterlösung, sondern nur mehrere Hinweise zum Verhalten nach Bränden. Sie können nicht alle Gefahrenpunkte abdecken und entbehren so der Garantie der Vollzähligkeit.