Gründungs- und Entstehungsgeschichte des Feuerschutzes in Pilsting

Über ihre Gründungszeit und Anfänge bis 1869 war kaum etwas bekannt, da in den vorhandenen Protokollbüchern keine Aufzeichnungen vorlagen. Erst das Nachforschen im Gemeindearchiv zum 125jährigen Gründungsfest im Jahre 1994 durch Werner Petschko und Paul Streifeneder (beide sind Vorstandschaftsmitglieder der Interessengemeinschaft für Heimatgeschichte) hatte sich gelohnt und brachte etwas Licht in die Entstehungsgeschichte der Pilstinger Wehr.
Sicher ist, dass bereits vor der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Pilsting ein Feuerschutz im Markt bestand. Da es noch keine der modernen Hilfsmittel gab, musste man sich aus heutiger Sicht mit primitiven Löscheinrichtungen begnügen. Denn seit der Mensch in grauer Vorzeit das Feuer zunutze gemacht hatte, hatte er auch bei dessen unkontrolliertem Ausbruch einen furchtbaren Feind geschaffen, der Hab und Gut sowie das Leben der Menschen vernichten konnte.
Der Nachtwächter, durch Pilstings Straßen patrouillierend, während die anderen schliefen, hatte bei Ausbruch eines Brandes unverzüglich Alarm zu geben, auch werden wohl reitende Boten bestimmt gewesen sein, wobei noch angeführt werden muss, dass der Sicherheitsdienst vor allem auch notwendig war, um Plünderungen zu vermeiden.
So schickte der bayerische Herzog nach dem großen Brand von 1789 eine eigene Patrouillen – Mannschaft nach Pilsting, wie ein Verlegungsbefehl vom 22. Februar 1790 nach Dingolfing, beweist.
Wie man nach Möglichkeiten der Finanzierung und Instandsetzung der schadhaften Feuerwehrausrüstung suchte, zeigt der nachstehende Auszug aus dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. März 1825:
„Bei der heutigen Gemeindeversammlung wurde wegen der baufälligen Feuerlöschrequisitenbehältnisse und der ruinösen Feuerlösch-Wasserspritzen beschlossen, dass solche Reparaturen alsbald auf die möglichst wohlgetane Weise unternommen und dazu durch Spahnen, mit Spanndiensten und Handscharrwerk hergestellt werden, die Geldauslagen aber durch Konkurrenz nach den Steuergeldern bestritten werden sollen.“
Nach 1850 finden sich Unterlagen der Pilstinger Feuerbeschau-Commission, welche die Gebäude auf Brandgefahr begutachteten.
Am 27. Oktober 1855 fertigte Johann Goß, Zimmerermeister, einen Plan „zur Herstellung eines Feuerspritzen-Lokals für die Marktgemeinde Pilsting, dasselbe soll nach vorliegendem Plan und Kostenvoranschlag in das Rathausgebäude daselbst eingebaut werden, da das gegenwärtige alte Lokal baufällig ist und an einen Getreidestadel angebaut, sich bei der Entstehung eines Brandes der Gefahr droht!“
Am 29. Oktober 1855 bereits genehmigte das Königliche Landgericht Landau das Bauvorhaben, so dass der Herstellung des neuen Feuerspritzen-Lokals nichts mehr im Wege stand.
Mitte des 19. Jahrhunderts dienten zur Brandbekämpfung Löscheimer, Handspritzen, aber auch eine Feuerlöschmaschine war bereits vorhanden, wie sie 1988 beim Festzug, anlässlich der 600jährigen Markterhebung, mitgeführt worden war.
Diese Löschmaschine, handwerksmäßig erbaut, erforderte Kraftanstrengung von der bedienenden Mannschaft, war aber leistungsfähig, wie der nachstehende Bericht aus dem Amtsbuch (Seite 383), des Königlichen Bezirksamtes Landau beweist:

Oeffentliche Belobung!

Bei dem am Morgen des 12. August heur. Js. im Dorfe Parnkofen, wahrscheinlich in Folge ruchloser Brandlegung, ausgebrochenem Feuer haben sich unter Andern der Gemeinde-Vorsteher Hofbauer von Waibling durch seinen rühmlichen Eifer, durch seine rastlose Thätigkeit und dem unverdrossenen Vollzug der ämtlichen Anordnungen, und die Bedienungs-Mannschaft der Feuerlöschmaschine des Marktes Pilsting durch Muth, Ausdauer und Hingebung ausgezeichnet, weßhalb sich das gefertigte Amt veranlaßt sieht, denselben hiemit die öffentliche ehrende Anerkennung auszusprechen.
Landau, am 29. August 1862.

Königliches Bezirksamt Landau
Krieger

Am 15. Februar 1866 erging eine distriktspolizeiliche Vorschrift, worauf am 19. März 1866, unterzeichnet von Bürgermeister Zimmermann, die Marktgemeinde folgende Regelungen erließ:

§ 1
Die Bespannung der Feuerlöschmaschine und Gerätewagen obliegt gemäß Übereinkunft und gegen Enthebung von übrigen gemeindlichen Hand- und Spanndienstenleistungen dem Bierbrauer Sebastian Brunner.

§ 2
Für die Bedienung der Feuerspritze wird folgende Mannschaft für die Dauer eines Jahres bestimmt:
I. Spritze:
1. Josef Wimmer, 2. Menacher, 3. Xaver Zettl, 4. Johann Friedl, 5.Schuder, 6. Georg Plendl
II. Spritze:
7. Georg Gerold, 8. Grießbauer, 9. Hubauer, 10. Kaspar Schneider, 11. Sebastian Kaiser, 12. Peter Fundeis, 13. Schmeißer

§ 3
Die Pferdebesitzer desjenigen Marktteils, in welchem der Brand nicht wütet, haben bei Ausbruch eines solchen mit Faß- und Schöpfgeschirr sich einzufinden und der erteilten Weisung schnell zu folgen.

§ 4
Zur Beischaffung der Feuerleiter und Feuerhaken und deren Bedienung wurden für die Zeitdauer eines Jahres bestimmt: Sebastian Pusl, Josef Sandtner, Michael Seidl, Sebastian Jungbauer, Michael Birkner, Mathias Hauser.

§ 5
Den Sicherheitsdienst während eines Brandes und die Bewahrung der vor dem Brande geretteten Effekten übernehmen: 1. Josef Piller, 2. Anton Schütz, 3. Mathias Batzelsberger, 4. Franz Hiebl.

§ 13
Der jeweilige Hirt übernimmt die Verpflichtung, das Vieh bei Ausbruch des Brandes in Sicherheit zu bringen und darüber zu wachen.

Anzumerken gilt, daß einige Paragraphen in dieser Vorschrift wohl deshalb fehlen, da sie bereits in der distriktspolizeilichen Vorschrift geregelt wurden.
Aus einer weiter hierzu ergangenen Vorschrift geht hervor, dass für den Bierbrauer und Posthalter Sebastian Brunner gemäß § 1 für die Dauer eines Jahres die Bespannung oblag, in § 2 kommt ein 14. Mann als Bedienung der Feuerspritze hinzu, nämlich Nicklas Ertl, bezüglich dem Viehhirten wird bestimmt: „In der Marktgemeinde ist für beständig ein Viehhirt aufgestellt und wird diesem sowie jeden neuangehenden Hirten die Verpflichtung auferlegt, das Vieh bei stattfindendem Brand in Sicherheit zu bringen.“
Laut Protokoll vom 2. November 1866 wurden die beiden Spritzenführer Georg Gerold und Josef Wimmer ins Rathaus vorgeladen, wo ihnen Bürgermeister Wolfgang Zimmermann das bei vorkommenden Bränden zu beobachtende Verhalten bekannt gab.
Somit ging aus den bisherigen Unterlagen des Gemeindearchivs hervor, dass bereits vor der Gründung der Pilstinger Feuerwehr als eigener Verein, ein organisiertes Löschwesen im Markt bestand. Inwieweit dann bei Brandfällen wirklich alles reibungslos klappte, darüber schweigen die Archivunterlagen.
Dass es im Bayernlande diesbezüglich nicht immer zum besten bestellt war, zeigte ein Aufruf der Staatsregierung, in dem zur Errichtung von freiwilligen organisierten Feuerwehren aufgefordert wurde.

Nachstehend ein kurzer Einblick in den Aufruf:

„Zur Errichtung von Feuerwehren“
Es ist kaum eine andere öffentliche Einrichtung für das Leben und Eigenthum der Ortsbürger, einer Gemeinde, so wichtig, als das Feuerlöschwesen, und doch ist dasselbe in vielen Dörfern noch gar schlecht bestellt. Gar oft wird mit der Verbesserung der Löschanstalten so lange gewartet, bis es zu spät und das ganze Dorf durch eine Feuerbrunst verwüstet ist. Möchten alle Gemeindeverwaltungen deshalb nicht zögern, mit frischem Muth tüchtige Feuerspritzen anzuschaffen und schlagfertige Feuerwehren ins Leben rufen.
Die Bildung der Feuerwehren ist lange noch nicht so schwierig, als man gewöhnlich denkt und die Kosten sind auf dem Lande ganz unverhältnismäßig gering. Mehr als hundert Dörfer, in unserem Bayern, haben bereits solche Institute ins Leben gerufen und diese haben sich überall ganz vortrefflich bewährt, weßhalb die Feuerwehren auch von allen Seiten auf s kräftigste unterstützt und von der Staatsregierung dringend empfohlen werden.
Was kann auch näher liegen, als das Leben, sowie Hab und Gut der Gemeindebürger vor dem fürchterlichen Element – den Feuer – zu schützen?
Nicht immer ist aber die Bekämpfung des Feuers bisher auf die richtige Weise geschehen. Gar oft gewahrte man auf Brandstätten jeden Mangel an Ordnung und an gemeinschaftlichem Handeln. Jeder wollte commandieren, niemand gehorchen. Bei solchem Wirrwarr gerieth ein First nach dem andern in Flammen bis oft das ganze Dorf in Schutt und Asche lag.
Bei diesen mangelhaften Einrichtungen konnte man sich nicht wundern, daß ganze Ortschaften durch Feuer vernichtet und die Brandsteuern immer höher wurden.
Im Jahre 1868 haben die Brandsteuern in Bayern beinahe 3 Millionen Gulden betragen, in den letzten 25 Jahren aber mußten 44 Millionen Gulden von den Gebäudebesitzern, als Brandsteuern, in Bayern aufgebracht werden.

– Dem muß abgeholfen werden –

Dazu kann aber jede Gemeinde ihr Schärflein beitragen, wenn sie nicht mit der Verbesserung des Feuerlöschwesens so lange wartet, bis es zu spät und das ganze Dorf dem Ruin preisgegeben ist. Jede Gemeinde soll deshalb schleunigst ans gute Werk gehen.
Wo früher Unordnung und Durcheinander auf dem Brandplatz zu finden war, soll Ruhe und Ordnung hergestellt werden. Wo früher 100 commandierten, soll nur Einer befehlen, alle andern aber gehorchen und sich brüderlich die Hände reichen zur Abwehr von Gefahren. Wo man früher oft nicht schnell und sicher dem Feind entgegentreten konnte, soll jetzt eine geübte Schar resolut eingreifen und jedem größeren Schaden vorbeugen.
Das alles aber kann nur eine freiwillige Feuerwehr bewirken und deßhalb soll eine solche in allen Gemeinden ins Leben gerufen werden. Gar viele Gemeinden sind bereits mit bestem Beispiel vorangegangen, mögen die übrigen Dörfer recht bald folgen, damit in Bayern die größeren Feuersbrünste mehr und mehr verschwinden, die Brandsteuern aber dadurch mäßiger werden.
Die bestehenden Feuerwehren sind gern bereit, den Gemeinden mit Rath und Tath in ihren löblichen Beginnen an die Hand zu gehen, ebenso gibt der Landesausschuß der bayerischen Feuerwehren (Vorsitzender ist Inspektor Ludwig Jung, Vorstand der freiwilligen Feuerwehr in München) auf Anfragen in Feuerwehrangelegenheiten jederzeit gern Bescheid.
An der Unterweisung fehlt es deßhalb den Gemeinden nicht, möge es ihnen auch nicht an Opferfreudigkeit, Eintracht und Gemeinsinn für eine so wichtige und nützliche Sache fehlen!

(Auszug aus Aufruf der Bayerischen Staatsregierung im Jahre 1868)